Gegenseitige Rücksichtnahme ist der Schlüssel zu einem konfliktarmen Nebeneinander. Was es dazu braucht, sind Respekt, Verständnis und das Wissen um die Bedürfnisse des anderen. Mit dieser Interview-Serie möchte die Marktgemeinde Rankweil zu einem guten Miteinander zwischen Mensch und Pferd beitragen.
Die gesellschaftlichen Ansprüche an unsere Naherholungsgebiete sind in den letzten Jahren immer stärker gestiegen. Vielfältigste Freizeit- und Sportangebote führen zu einem erhöhten Nutzungsdruck – insbesondere auf unser naturnahes Wege- und Straßennetz.
Täglich tummeln sich hier Kinder und Jugendliche ebenso wie Menschen jenseits der 60, mit oder ohne Fahrrad, mit oder ohne tierische Begleitung. Damit dieses Netz auch weiterhin im Fluss bleibt, wurde eine Gruppe an Nutzer:innen in den Fokus genommen, die in den vergangenen Jahren stetig gewachsen ist: Die Reiter:innen.
Diese Verhaltensregeln entstanden in Zusammenarbeit der Marktgemeinde mit allen Beteiligten, die direkt oder indirekt mit dem Reitsport in Verbindung stehen.
Reiter:innen müssen für das Ausreiten über die entsprechenden körperlichen wie reiterlichen Fähigkeiten verfügen. Kinder und Jugendliche unter 16 dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen ausreiten.
Seit 1. Jänner 2023 müssen sämtliche Equiden (eigene Pferde und Einstellpferde) in der Bewegungsdatenbank des Verbraucherinformationssystems (VIS) gemeldet werden.
Dies gilt für alle pferdehaltenden Betriebe, egal ob landwirtschaftlich, gewerblich oder privat. Für jedes Pferd muss ein Pferdepass vorhanden sein.
Für alle Pferde, die nach dem 30. Juni 2009 geboren sind, muss innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt ein Pferdepass ausgestellt werden, sie sind mit Chip zu kennzeichnen. Als alternative Kennzeichnung gilt ein Heißbrand eines zugelassenen Zuchtverbandes.
Weitere Infos, Formulare und Anleitungen finden Sie unter vis.statistik.at/vis.
Beim Reiten und Ausführen sollte dem Pferd und der Umgebung die volle Aufmerksamkeit gelten. Das Tragen von Kopfhörern und das Hören von lauter Musik ist zu unterlassen.
Auf privaten Wiesen, Fluren und Feldern ist ohne Zustimmung der Grundeigentümer:innen das Reiten und Begehen nicht gestattet. In der Erholungs- und Freizeitanlage Paspels, bei den gutshofeigenen Wegen der Maldina, in den Naturschutzgebieten sowie im Wald ist das Reiten gänzlich verboten. Dies gilt auch für die geschützten Streuewiesen sowie alle übrigen landwirtschaftlichen Flächen im Weitried.
Die Grafik im Folder bietet einen Überblick über alle wesentlichen Reitverbotszonen im Zusammenhang mit dem Reitsport, damit auch in Zukunft ein gutes Miteinander mit gegenseitiger Rücksichtnahme gewährleistet ist.
Sattelfest durch Rankweil (2,99 MB) - .PDF