Förderungen

Symbolbild Förderungen

Erfüllen Sie gewisse Voraussetzungen, fördert die Marktgemeinde Rankweil die Kinderbetreuungsbeiträge.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz des Kindes in Rankweil
  • Einkommensnachweise sind jährlich neu vorzulegen (Stichtag 20. August)
  • Einkommensänderungen während des Kindergartenjahres sind sofort zu melden

Berechnungsbasis

  • Es werden jene Kinder anerkannt, für die Familienbeihilfe bezogen wird
  • Bei selbstständig Erwerbstätigen wird 1/14 des sozialversicherungspflichtigen Einkommens als Berechnungsgrundlage herangezogen

  • Was wird zusätzlich gefördert?

  • Was wird berücksichtigt?

  • Was wird nicht berücksichtigt?

  • 13. und 14. Bezug
  • Familienbeihilfe
  • Leistungen für Sonderbedarf (z.B. Pflegegeld, Hilflosenzuschuss, etc.)