Das Angebot der Kinderbetreuung bringt sowohl für Kinder als auch für Eltern zahlreiche Vorteile und ein hohes Maß an Flexibilität. Die Anforderungen an die Kindergärten haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Mit hoher pädagogischer Qualifikation und neuen flexibleren Betreuungsformen wurde darauf reagiert.
Für die 5-jährigen Kinder, geboren vom 02.09.2019 bis 01.09.2020, besteht Kindergartenpflicht. Aufgenommen werden 4-jährige Kinder, die in der Zeit vom 02.09.2020 bis 01.09.2021 geboren wurden und 3-jährige Kinder, die in der Zeit vom 02.09.2021 bis 01.09.2022 geboren wurden.
Tarife für 3- und 4-jährige
Tarife für 5-jährige
Tarife für Regelkindergärten *
Tarife für Schwerpunktkindergärten **
Zusätzliche Kosten
* Regelkindergärten: Brederis, Merowinger, Markt, Montfort, Oberdorf, Kinder- und Familientreff Bifang und Waldkindergarten** Schwerpunktkindergärten: Brederis, Markt, Bewegungskindergarten Merowinger, Kinder- und Familientreff Bifang und Waldkindergarten*** mindestens 5 Anmeldungen erforderlich
Informationen zur Kindergartenbesuchspflicht-Befreiung