Hausordnung Vereinshaus

1. Saal

Die Benützung des Vereinshauses ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Marktgemeinde Rankweil mittels ausgefülltem Reservierungsformular zu melden. Das Formular muss von den Veranstaltenden und von einem/einer Vertreter:in der Marktgemeinde Rankweil unterfertigt sein. Veranstaltungen sind bis 1.00 Uhr nachts genehmigt. Dauert die Veranstaltung länger, ist bei der Gemeindepolizei Rankweil um eine Sperrstundenverlängerung anzusuchen. Ein Rechtsanspruch auf die Benützung des Saales ist nicht gegeben. Für Veranstaltungen, die trotz Reservierung nicht durchgeführt werden, ist die Hälfte der Benützungsgebühr zu entrichten, wenn die Veranstaltung nicht spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin wieder abgemeldet wird.

Die Kosten für die Saaltechniker:in (32,50 Euro pro Stunde) sowie die Feuer- und Brandwache (34,40 Euro pro Stunde) sind nach der Veranstaltung direkt an diese zu bezahlen. Die Brandwache ist nur bei offenem Feuer auf der Bühne notwendig.

Das Parkieren hinter dem Vereinshaus ist nicht erlaubt. Die Zufahrt ist nur für die Anlieferung gestattet.

2. Bühne

Die Nutzung der Bühne ist der Marktgemeinde Rankweil gleichzeitig mit der Reservierung mitzuteilen. Die Betätigung der Bühneneinrichtung einschließlich der elektrischen Anlagen ist nur der/dem von der Marktgemeinde Rankweil bestellten Saaltechniker:in gestattet. Den

Anordnungen der Saaltechnikerin oder des Saaltechnikers muss Folge geleistet werden. Jegliche Betätigung der Bühneneinrichtung durch dritte Personen ist streng untersagt. Für Schäden, die durch unbefugtes Hantieren dritter Personen an der Bühnen- und Beleuchtungseinrichtung entstehen, haften die Veranstaltenden.

3. Saaltechnik

Bei jeder Veranstaltung ist im Auftrag der Marktgemeinde Rankweil ein/eine Saaltechniker:in anwesend. Deren Anordnungen ist Folge zu leisten. Die Bestellung des/der Saaltechniker:in und der Feuerwache erfolgt durch die Marktgemeinde Rankweil, die Bezahlung durch den Veranstaltenden.

4. Tonanlage

Die Nutzung der Tonanlage ist der Marktgemeinde Rankweil gleichzeitig mit der Reservierung mitzuteilen. Die Bedienung ebenfalls erfolgt durch den/die Saaltechniker:in. Die AKM-Anmeldung ist Sache der Veranstaltenden.

5. Rauchverbot

Bei allen Veranstaltungen im Saal herrscht Rauchverbot.

6. Garderobe

Die Mitnahme der Garderobe (Mantel, Hut, Schirm, usw.) in den Veranstaltungssaal ist untersagt. Nach Beendigung der Veranstaltung muss die Garderobe geräumt und sauber und vollständig der Saaltechnikerin oder dem Saaltechniker übergeben werden.

7. Mobiliar

Das Umstellen von Stühlen und Tischen wird von Mitarbeitenden der Marktgemeinde Rankweil durchgeführt, um eine möglichst schonende Behandlung des Mobiliars zu gewährleisten.

8. Bewirtung

Die Bewirtung darf nur von einem Gastronomiebetrieb des Wirtepools durchgeführt werden.

9.Dekoration

Sämtliche Dekorationen und Utensilien einer Veranstaltung dürfen nur im Einvernehmen mit der Saaltechnikerin oder dem Saaltechniker angebracht bzw. verwendet werden und sind nach Ende der Veranstaltung zu entfernen, um nachfolgende Veranstaltungen nicht zu beeinträchtigen. Das Dekorationsmaterial darf nicht aus leicht brennbarem Material bestehen. Für Nachteile und Unkosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift erwachsen, haften die Veranstaltenden.

10. Abfall

Sämtlicher anfallender Müll wird durch die Veranstaltenden beseitigt, ansonsten wird die Müllentsorgung durch die Gemeinde in Rechnung gestellt. Bei starker Verschmutzung der Räumlichkeiten werden zusätzlich Reinigungskosten verrechnet.

11. Personenanzahl

Die zulässige Höchstzahl der Besucher wird bei bestuhlten Veranstaltungen mit 412 Personen, bei Veranstaltungen mit Bewirtung im Saal und Galerie mit 460 Personen festgelegt. Es dürfen nicht mehr Besucher:innen zu einer Veranstaltung zugelassen werden, als Sitzplätze vorhanden sind. Das Verweilen auf den Stiegen ist den Besuchern von Veranstaltungen untersagt.

12. Verantwortliche:r

Jeder/jede Veranstalter;in hat der Marktgemeinde Rankweil auf dem Reservierungsformular eine verantwortliche Person namentlich bekannt zu geben. Dieser Verantwortliche muss von Anfang bis zum Schluss der Veranstaltung anwesend sein und für einen ordnungsgemäßen Verlauf garantieren sowie Verstöße gegen die Saalordnung notfalls sofort abstellen.

13. Haftung

Die Veranstaltenden übernehmen gegenüber der Marktgemeinde Rankweil die volle Haftung für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Vereinshauses entstehen. Die Behebung allfälliger Schäden wird durch die Gebäudeverwaltung der Marktgemeinde Rankweil auf Kosten des Veranstaltenden unverzüglich veranlasst.

Aktueller Stand: 27. Oktober 2022