Amtliches

Straßensperren anlässlich Funkenabbrennen in Brederis

VERORDNUNG 

des Bürgermeisters der Marktgemeinde Rankweil

in Anwendung der Bestimmungen des § 94c Abs. 1 StVO 1960 i.V.m. der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl. Nr. 30/1995, sowie des § 67 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985:   Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 StVO 1960 wird angeordnet: 

Aus Anlass des Funkenabbrennens in Brederis wird am 20. Februar 2010  von 14.00 Uhr bis  24.00 Uhr die Kirchstraße vom Sennhofweg bis zum Leoneweg in beide Richtungen für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt. 

Auf dem Sennhofweg  wird von der B 190 bis zum Wohlwendweg während dieser Zeit eine Einbahnregelung erstellt. Ebenfalls wird von der Kreuzung  Sennhofweg – Kirchstraße  bis zum Eusebiusweg (Kirche) eine Einbahnregelung erstellt. 

 Diese Verordnung ist mit den entsprechenden Straßenverkehrszeichen nach § 52 lit a. Ziff. 1  StVO 1960 (Fahrverbot in beide Richtungen) und § 52 lit a. Ziff. 2 (Einfahrt verboten) sowie durch Hinweiszeichen nach § 53 Ziff. 16 b StVO „Umleitung“ kundzumachen; sie tritt gemäß § 44 Abs. 1 StVO 1960 mit der Anbringung dieser Zeichen in Kraft.

Ing. Martin Summer Bürgermeister

Suche

Rankweil - Ortspolizei
Am Marktplatz
6830  Rankweil
Tel: 05522/405-500
Das Wetter in Rankweil:
heutemorgenübermorgen
Tagsymbol, Symbolcode "j", Dichte Wolken, etwas Regen Tagsymbol, Symbolcode "f", Sonne, Wolken, Regenschauer Tagsymbol, Symbolcode "f", Sonne, Wolken, Regenschauer
mehr Wetterinformationen...
Marktgemeinde Rankweil