Folgende Maßnahmen werden gefördert:
_ Ersatz von bestehenden, veralteten Heizanlagen in Wohngebäuden durch moderne, als Hauptheizsystem betriebene Holzfeuerungsanlagen.
_Die Errichtung von Solaranlagen zur Wärmeversorgung bei Altbauten (älter als 10 Jahre).
_Erstellung eines energetischen Althaus-Sanierungskonzeptes.
_Der Erwerb von Fahrradanhängern.Detailierte Förderungsvoraussetzungen sowie das Förderausmaß finden Sie im Download.